2024 trat das EU-Lieferkettengesetz nach jahrelangen Verhandlungen endlich in Kraft und wurde nur kurze Zeit darauf in zentralen Punkten ausgehöhlt. BETTINA ROSENBERGER über das EU-Lieferkettengesetz und wie dieses durch das Lobbying fossiler Konzerne verwässert wurde.
Das Ziel des ursprünglichen EU-Lieferkettengesetzes war klar: Die Ausbeutung von Mensch und Umwelt entlang globaler Lieferketten soll endlich der Vergangenheit angehören. Katastrophen wie der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im April 2013, der schlimmsten Tragödie in der Geschichte der Bekleidungsindustrie, sollen sich nie wiederholen. Das Fabriksgebäude wies bereits vor dem Einsturz deutliche Risse auf. Unter Androhung von Lohnabzug wurden Arbeiter_innen gezwungen, die Fabrik dennoch zu betreten. Über 1.100 Arbeiter_innen kamen bei dem Einsturz ums Leben, über 2.000 Menschen wurden verletzt, darunter besonders viele Frauen.
Egal, ob Discounter oder teure Marken, die Branche ist bekannt dafür, dass Arbeiter_innen trotz Überstunden keinen existenzsichernden Lohn verdienen und von massiver Armut betroffen sind. Giftige Dämpfe gehören ebenso zum Arbeitsalltag wie Feinstaubbelastung. Zudem sind zahlreiche Frauen von sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz betroffen, wie z. B. die indische Näherin Jeyasre Kathiravel, die im Jänner 2021 von ihrem Vorgesetzten ermordet wurde, nachdem er sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt hatte.
Sorgfaltspflichten und Entschädigungen
Das ursprüngliche EU-Lieferkettengesetz bestand aus zwei wesentlichen Elementen: Sorgfaltspflichten und zivilrechtliche Haftung. Sorgfaltspflichten beinhalten ein mehrstufiges Verfahren zur Risikoanalyse und Prävention, um Missstände zu verhindern, noch bevor sie eintreten. Bei der zivilrechtlichen Haftung wurden wesentliche juristische Hürden abgebaut. Somit hätten Arbeiter_innen Entschädigungen einklagen und sich vor Gericht durch NGOs oder Gewerkschaften vertreten lassen können. Voraussetzung wäre gewesen, dass der Schaden auf einem Verstoß der Sorgfaltspflichten basiert.
Dabei gab es wesentliche Einschränkungen: Es hätte nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter_innen und einem Vorjahresumsatz von 450 Mio. Euro gegolten. Ebenso wären auch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten betroffen gewesen. Doch die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gelten nur für einen Teil der Wertschöpfungskette. Der vorgelagerte Bereich, d. h. der Rohstoffabbau, die Ernte und die Produktion in Fabriken ist zur Gänze abgedeckt. Im nachgelagerten Bereich gibt es allerdings große Lücken. So ist u. a. der Einsatz von giftigen Pestiziden ausgenommen. Darüber hinaus hätten Unternehmen Klimapläne erarbeiten und umsetzen müssen. Das ursprüngliche EU-Lieferkettengesetz hatte zwar Potenzial, beinhaltete aber bereits massive Schlupflöcher, bevor es durch das Omnibus-Paket verwässert wurde.
Vergebenes Potenzial
Die EU-Kommission stellte im Februar 2025 das sogenannte Omnibus-Paket 1 vor, das u. a. Änderungen im Lieferkettengesetz beinhaltete. Im Dezember 2025 erzielten die drei EU-Institutionen einen Kompromiss. Seitdem ist klar: Das EU-Lieferkettengesetz wird sein ursprüngliches Potenzial niemals entfalten können. Der Anwendungsbereich wurde massiv eingeschränkt – betroffen sind nur Unternehmen ab 5.000 Mitarbeiter_innen und ab einem Vorjahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro, also nur noch große Konzerne. Die zivilrechtliche Haftung steht zwar weiterhin in der Richtlinie, allerdings bestehen für Betroffene von Missständen zahlreiche juristische Hürden – jene, die das ursprüngliche EU-Lieferkettengesetz abgebaut hätte.
Juristische Hürden
Der sogenannte KiK-Fall verdeutlicht, wie schwer es für Betroffene ist, vor Gericht Entschädigungen einzuklagen. Das deutsche Textilunternehmen KiK war Hauptabnehmer der Textilfabrik Ali Enterprise in Pakistan, wo im September 2012 ein Brand ausbrach. Die Fenster des Gebäudes waren vergittert und die Notausgänge verschlossen. Über 250 Arbeiter_innen kamen bei der Brandkatastrophe ums Leben. Angehörige der Verstorbenen und Überlebende versuchten vor dem Dortmunder Landesgericht von KiK Entschädigungen einzuklagen.
Zu Beginn eines Gerichtsverfahrens muss stets geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Die EU-Verordnung ROM II besagt, dass das Recht jenes Staates zur Anwendung kommt, in dem der Schaden eingetreten ist. So kam beim KiK-Fall pakistanisches Recht zur Anwendung – wonach der Fall jedoch bereits verjährt war. Das EU-Lieferkettengesetz hatte in seiner ursprünglichen Fassung eine EU-weite Haftungsregelung beinhaltet, die Vorrang gegenüber ROM II gehabt hätte. Diese wurde nun gestrichen.
NGO-Recherche deckt Lobbying auf
Die im Dezember 2025 veröffentlichte Recherche der niederländischen NGO Somo belegt, dass im Hintergrund ein Zusammenschluss von v. a. US-Konzernen lobbyiert hat, um das Lieferkettengesetz aufzuweichen. Um zu verschleiern, dass es um Interessen multinationaler Konzerne geht, trat die Gruppe unter dem Namen „Competitiveness Roundtable“ auf, dem neben den drei Öl-Konzernen ExxonMobil, Chevron und TotalEnergies noch acht weitere Konzerne, wie JPMorgan Chase und Koch Inc, angehören.
Es ist davon auszugehen, dass sich Vertreter_innen der Konzerne seit März 2025 wöchentlich getroffen haben und genaue Pläne verfolgten, um die EU-Mitgliedstaaten untereinander zu spalten. Dabei war ExxonMobil z. B. für Deutschland, Ungarn, Tschechien und Rumänien zuständig. Bei der EU-Kommission wurde ebenfalls lobbyiert. Deklariertes Ziel war es u. a., dass der Artikel zu den Klimaplänen gelöscht wird – was erreicht wurde. Ein anderes Kernanliegen war die Streichung der zivilrechtlichen Haftung. Das ist zwar nicht gelungen, doch die Richtlinie wurde wirkungslos gemacht, indem juristische Hürden wieder eingeführt wurden.
Das Narrativ des Bürokratiemonsters, welches angeblich die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, wurde zum bestimmenden Diskurs in der Öffentlichkeit. Die Debatte wurde in weiten Teilen befreit von Fakten geführt. Der offensichtliche Widerspruch, dass eine Richtlinie, die jahrelang verhandelt wurde, grundlegend geändert werden soll, noch bevor sie in nationales Recht umgesetzt wurde, blieb ebenso unberücksichtigt.
Fakt ist: Fossile Konzerne, die bereits seit Jahrzehnten für Skandale und Missstände bekannt sind, konnten Einfluss auf die Gesetzgebung der EU-Institutionen nehmen. Das Schrillen der demokratiepolitischen Alarmglocken wurde im öffentlichen Diskurs überhört. Damit muss Schluss sein!
Bettina Rosenberger ist Geschäftsführerin des Netzwerks Soziale Verantwortung und koordiniert die zivilgesellschaftliche Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“, die sich für Lieferkettengesetze einsetzt und von einem breiten Bündnis aus NGOs und Arbeitnehmer_innenvertretungen getragen wird.