Menschenrechtsverletzungen mit System

Ein Artikel von:
Anna Hüntelmann
Lena Kraus

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) droht das Recht auf Asyl auszuhöhlen: Individuelle Fluchtgründe werden nicht mehr geprüft, Verfahren in Drittstaaten verlagert. Die EU-Politik stärkt damit rechte Erzählungen, die Schutzsuchende pauschal kriminalisieren.

Das GEAS soll seit 1990 eine einheitliche europäische Asylpolitik ermöglichen. Die Diskussion um die Aufnahme von Geflüchteten in Europa ist seit Jahren von Abschottung, Begrenzung und Entmenschlichung geprägt, insbesondere seit dem sogenannten „langen Sommer der Migration“ 2015. Im April 2024 wurde nun eine Reform im EU-Parlament beschlossen, die eine rechte EU-Politik weiter vorantreibt.

Der EU-Türkei-Deal

Spätestens als sich 2015 einige Grenzstaaten von anderen europäischen Ländern im Stich gelassen fühlten, wurde eine Reform zum Thema. Die GEAS-Reform soll vor allem Mindeststandards für die Behandlung von Asylanträgen und den Umgang mit Schutzsuchenden vorgeben. Es ging darum, „gemeinsame Standards zu schaffen, also zum Beispiel in Bezug auf die Aufnahmebedingungen und eben auch Verfahrensbedingungen“, sagt Hannah Sommer. Sie arbeitet im Rahmen ihrer Dissertation wissenschaftlich zu den Veränderungen und Verschärfungen von GEAS und zu der Frage, wie der Zugang zu Asyl unter diesen Bedingungen noch gewährt sein kann, und erklärt, dass Registrierungszentren, sogenannte Hotspots, bereits an den Außengrenzen entstehen sollten.

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